AGB.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden das Fundament zwischen DQ Solutions und unseren geschätzten Kunden.
AGB Retail.
Privatpersonen
1. Anwendungs- und Geltungsbereich.
Alle Verkäufe, Lieferungen und Dienstleistungen, welche die Data Quest AG, Moosmattstrasse 36, 8953 Dietikon, (nachfolgend «DQ», «DQ Solutions», «wir», «uns», «unsere» etc.) an natürliche Personen (nachfolgend «Konsument», «Sie», «Kunde», «Ihnen» etc.) erbringt, unterliegen vollumfänglich und ausschliesslich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen einvernehmlich abgeändert oder ergänzt worden sind.
Sie gelten als Konsument, wenn Sie Leistungen von DQ beziehen (Käufe und/oder Dienstleistungen), die für Ihre persönlichen oder familiären Bedürfnisse bestimmt sind.
2. Offerten.
Unsere Offerten sind zeitlich befristet, entweder gemäss den gesetzlichen Regeln oder laut den besonderen Angaben in den Offerten selbst. Unsere Offerten sind vertraulicher Natur und dürfen nur solchen Personen zur Einsicht überlassen werden, die unsere Offerten zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen kennen müssen. Sämtliche Produkteangaben, Fotos von Produkten, technischen Spezifikationen, Angaben zum Zubehör etc. im Internet oder in der Werbung (Prospekte, Kataloge, Aktionen, etc.) erfolgen ohne jede Gewähr. Massgeblich sind die zum Zeitpunkt des Kaufs publizierten Spezifikationen.
An den von uns erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere an allen von uns erstellten Vorschlägen, Offerten, Konzepten und Dokumenten (sowie den jeweiligen Entwürfen) behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte ausschliesslich vor.
3. Liefergebiet.
Die Lieferung erfolgt hauptsächlich an Adressen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, nur in seltenen Ausnahmefällen ins Ausland, jeweils auf Kosten und Gefahr des Kunden.
Falls nicht anders vereinbart, behält sich DQ das Recht vor, auch Teillieferungen vorzunehmen. Im Falle einer Teillieferung werden die Versandkosten nur einmal und zum für die Gesamtbestellung gültigen Tarif berechnet.
4. Preise und Aufträge.
Die Preisangaben in unseren Offerten, Preislisten, Prospekten, Katalogen, Flyern etc. sind unverbindlich. Die von DQ akzeptierten Zahlungsmittel sind im Online-Shop und den Verkaufsstellen klar und abschliessend deklariert.
DQ kann einzelne Zahlungsmittel ohne weitere Begründung generell oder für einzelne Kunden ausschliessen. DQ behält sich das Recht vor, Bonitätsabklärungen über den Kunden einzuholen und kann zu diesem Zweck Kundendaten an Dritte weiterleiten.
Bei Kauf auf Rechnung mit Teilzahlungsoption vgl. Sie bitte die Bestimmungen der Ziffer 6 nachfolgend.
Bei Miete: Diesfalls sind die einschlägigen AGB der DQ für «Smart Upgrade» oder «iPad4Kids», welche Sie auf der Webseite der DQ finden, ausschliesslich verbindlich. Die Bezeichnungen können sich im Laufe der Zeit allenfalls ändern, wobei Sie die jeweils aktuellen AGB auf der Webseite der DQ finden.
Alle Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.) und weiterer gesetzlicher Gebühren wie Suisa und der vorgezogenen Recyclinggebühr (VRG) in Schweizer Franken. Nebenkosten wie Installation, Montage, Zubehör, Verpackung, Versand, Lieferung, Zuschläge für bestimmte Zahlungsmittel und Serviceleistungen werden separat von DQ in Rechnung gestellt. Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.
DQ hat das Recht, die Preise jederzeit zu ändern. Es gilt der Preis, der vor Ort in der Verkaufsstelle angeschrieben ist oder zum Zeitpunkt der Bestellung unter www.dq-solutions.ch/de/home publiziert ist. Preisänderungen, die nach dem Zahlungseingang erfolgen, werden nicht berücksichtigt.
Bei der Annullation einer Bestellung können Ihnen die Kosten für unsere Umtriebe in der Höhe von CHF 200.- pauschal in Rechnung gestellt werden. Es gibt Produkte, die von der Annullationen, Rückgabe und dem Umtausch ausgeschlossen sind, insbesondere für solche, die speziell für Sie hergestellt oder konfiguriert worden sind. Für andere Produkte sind Annullationen nur zulässig, wenn keinerlei Dienstleistungen von der DQ (oder ihren Dritten oder Herstellern) erbracht worden sind (z.B. Installationen, Konfigurationen). Das Widerrufsrecht (Rückgabe der Kaufsache, bzw. Rücktritt durch den Kunden) ist ausgeschlossen. Vgl. dazu aber Ziffer 9 nachfolgend (Warenumtausch).
Beim Kauf mit Debit- und Kreditkarten erfolgt die Belastung zum Zeitpunkt der Bestellung oder zum Zeitpunkt der Kassenzahlung in der Verkaufsstelle. Die Daten bei Bezahlung über Kredit- und Debitkarten werden verschlüsselt übertragen. Beim Kauf auf Vorauskasse wird die gewünschte Ware erst übergeben oder die Bestellung erst ausgelöst, sobald die entsprechende Zahlung eingetroffen ist. Bei knapper Warenverfügbarkeit kann es vorkommen, dass Ware mit dem Status "an Lager" bis zur Bestellungsauslösung nicht mehr sofort auslieferbar ist. Ist die Zahlung nicht innert fünf (5) Arbeitstagen bei DQ eingetroffen, kann DQ die Bestellung ohne weiteres annullieren.
Alle gelieferten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (inkl. aller Zuschläge und offener Forderungen) Eigentum der DQ. Die Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ist ohne die vorgängige schriftliche Zustimmung der DQ nicht zulässig. DQ ist berechtigt, die gelieferten Waren nach Art. 715 ZGB ins Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen, wobei der Kunde verpflichtet ist, den Standort der Ware und andere für die Eintragung erforderlichen Informationen unverzüglich preiszugeben.
5. Kauf über das Internet.
Bestellungen werden nur über den Online-Shop unter www.dq-solutions.ch/de/home entgegengenommen und per E-Mail unverbindlich bestätigt. Telefonische oder schriftliche Bestellungen werden nicht bearbeitet. Wird nach der Bestelleingangsbestätigung festgestellt, dass ein Artikel nicht lieferbar ist, kann die entsprechende Bestellung von DQ storniert werden.
DQ behält sich vor, Bestellungen nicht anzunehmen. Ein Kaufvertrag kommt erst durch die Bestätigung des Versands oder der Bereitschaft zur Abholung der Ware zustande. Bei einer Abholung der Waren nach einem Kauf über den Onlineshop kann der Kaufpreis auch in den Verkaufsstellen entrichtet werden.
Der Kunde hat sich mit einem individuellen Kundenkonto oder als Gast zu registrieren. Unabhängig von einer Bestellung hat er dafür neben seinem Benutzernamen (E-Mail), seinen amtlichen Vor- und Familiennamen, die bei den Behörden gemeldete Wohnsitzadresse, sein Geburtsdatum sowie eine gültige Telefonnummer anzugeben.
Das Online-Angebot von DQ richtet sich an handlungsfähige Kunden über 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein. Die Angebote sind freibleibend und nicht als bindende Offerten zu verstehen.
6a. Kauf auf Rechnung (PowerPay).
Sie können Ihren Online-Einkauf einfach per Rechnung mittels Teilzahlungen begleichen. Nach Zahlung aller Betreffnisse und offenen Forderungen werden Sie Eigentümer der Kaufsache. Die MF Group Billing AG, St. Gallen, bietet als externer Zahlungsdienstleister der DQ die Zahlungsart "Zahlung per Rechnung" an. DQ tritt dabei die Kaufpreisforderungen an die MF Group Billing AG ab. Mit Abschluss des Kaufvertrags und der Abtretung der Kaufpreisforderung durch DQ übernimmt MF Group Billing AG die Rechnungsstellung und das Inkasso. Voraussetzung für einen solchen Kauf auf Rechnung ist, dass Sie zusätzlich zu diesen AGB der DQ die entsprechenden AGB der MF Group Billing AG akzeptieren (vgl. «POWERPAY», vgl. www. https://www.mfgroup.ch/de/agb), was zur Folge hat, dass Sie mit der MF Group Billing AG in ein eigenständiges Vertragsverhältnis treten.
Bitte beachten Sie, dass insbesondere bei Teil- und Spätzahlung weitere Gebühren gemäss den AGB der MF Group Billing AG anfallen können. Auf die Inhalte der AGB der MF Group Billing AG hat die DQ keinerlei Einfluss.
6b. Abzahlungskauf (HeyLight).
Sie können Ihren Online-Einkauf auch als Abzahlungskauf ausgestalten. Nach Zahlung aller Betreffnisse und offenen Forderungen werden Sie Eigentümer der Kaufsache. Die HeyLight AG, 1207 Genf, bietet als externer Zahlungsdienstleister die Finanzierung des Abzahlungskaufs an. DQ tritt dabei die Kaufpreisforderung an die HeyLight AG ab. Mit Abschluss des Kaufvertrags und der Abtretung der Kaufpreisforderung übernimmt die HeyLight AG den Einzug der Raten und das Inkasso. Voraussetzung für einen solchen Abzahlungskauf ist, dass Sie zusätzlich zu diesen AGB der DQ die entsprechenden AGB der HeyLight AG (erhältlich unter info@heylight.com) akzeptieren, was zur Folge hat, dass Sie mit der HeyLight AG in ein eigenständiges Vertragsverhältnis treten.
7. Lieferbedingungen und Prüfungspflichten.
Die Lieferung erfolgt hauptsächlich an Adressen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, nur in seltenen Ausnahmefällen ins Ausland, jeweils auf Kosten und Gefahr des Kunden. Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Liefergebühren und -bedingungen von DQ.
Der Kunde verpflichtet sich, die Ware nach Erhalt sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Mängel an der Ware müssen schnellstmöglich, spätestens aber fünf (5) Kalendertage nach Erhalt, der DQ schriftlich oder an der Verkaufsstelle gemeldet werden. Bei Beanstandungen müssen sämtliche Teile der Originalverpackung aufbewahrt werden. Diese dürfen erst nach schriftlicher Zustimmung der DQ entsorgt werden.
Die von DQ genannte Lieferfrist gilt nur als Richtwert und ist nicht verbindlich. Sollte eine Lieferfrist durch DQ nicht eingehalten werden können, so kann der Kunde 30 Kalendertage nach Vertragsabschluss vom Kauf zurücktreten, hat dies der DQ aber schriftlich (per Einschreiben) innert vorgenannter Frist mitzuteilen. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen bei Produkten, welche nicht annulliert werden können (vgl. Ziffer 4 vorstehend).
DQ ist zu Teillieferungen berechtigt. Kann ein Teil der bestellten Ware nicht geliefert werden, so besteht kein Recht auf Stornierung oder Rücktritt durch den Kunden von der gesamten Bestellung. Weitergehende Ansprüche kann der Kunde nicht geltend machen.
Bei einer Abholfrist hat der Kunde die bestellte Ware innert maximal zehn (10) Kalendertagen nach Mitteilung in der bezeichneten Abholstelle entgegenzunehmen. Bei der Abholung gelten die allgemeinen Öffnungszeiten der bezeichneten Abholstelle. Wird die Ware innert der Abholfrist nicht entgegengenommen, so hat DQ das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten und die reservierte Ware weiterzuverkaufen. In solchen Fällen kann eine Umtriebsentschädigung in der Höhe von pauschal CHF 200.- von DQ geltend gemacht werden.
8. Nicht eingehaltene Termine des Kunden (Verzug).
Wird ein vereinbarter Termin für Lieferungen oder Leistungen der DQ (z.B. Installationen, Implementationen, Schulungen etc.) vom Kunden nicht wahrgenommen, kurzfristig abgesagt oder verschoben (kurzfristig sind Mitteilungen, welche nicht mindestens 48 Stunden vor dem Einsatz DQ erreichen), ist DQ berechtigt, sämtliche Kosten des Einsatzes (insbesondere die dafür reservierte Zeit, plus Wegzeiten und Spesen) zu 50% in Rechnung zu stellen. Die Gründe für das Verpassen, die Absage oder Verschiebung eines Termins ist unbeachtlich. Höhere Gewalt beim Kunden (wozu z.B. auch Erkrankungen, Unfall etc. zählt) bleibt vorbehalten und ist von diesem zu beweisen.
9. Umtausch.
Es besteht kein Rückgaberecht von Waren. Es erfolgt keine Kaufpreisrückerstattung. Für einzelne Artikel kann DQ jedoch ein Warenumtausch gewähren, sofern die nachfolgenden Bestimmungen eingehalten sind.
Der Kunde kann DQ innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Erhalt der Ware (Fristbeginn am Tag nach Warenerhalt) anfragen, ob diese gegen eine Ware der gleichen Produktkategorie umgetauscht werden kann. Voraussetzung ist, dass die betreffende Ware auf dem Kaufbeleg oder der Rechnung entsprechend gekennzeichnet ist. Die Anfrage ist in der gleichen Verkaufsstelle zu stellen, in der die Ware gekauft wurde, wobei der Kaufbeleg oder die Rechnung vorgewiesen werden muss. Ein Umtausch ist in jedem Fall ausgeschlossen, insbesondere wenn die originale Verpackung nicht mehr vorhanden ist, die Ware in irgendeiner Weise beschädigt ist, Verschmutzungen oder Gebrauchsspuren aufweist, nicht vollständig ist (z.B. Ladegerät, Zubehör etc.), die Originalverpackung geöffnet ist und bei Verbrauchsmaterial (vgl. auch die detaillierte Aufzählung in Ziffer 10 nachfolgend). Beim Onlinekauf ist mit dem Kundendienst Kontakt aufzunehmen, es gelten aber die gleichen Voraussetzungen für einen Umtausch wie vorstehend ausgeführt (und in Ziffer 10 detaillierter festgehalten). Ein allfälliger Umtausch kann nur nach positiver Prüfung durch das Personal der DQ erfolgen. Zudem setzt ein allfälliger Umtausch voraus, dass die Ersatz-Ware an Lager ist. DQ kann nach eigenem Ermessen einen Umtausch vornehmen und z.B. einen entsprechenden Abzug am Kaufpreis vornehmen (z.B. bei leichten Gebrauchsspuren der Retourware, Beschädigung der Verpackung etc.).
Insbesondere bei folgenden Waren ist eine Rückgabe und ein Umtausch von vornherein ausgeschlossen (nicht abschliessend): Verbrauchsmaterialien, Toner, Zubehör, Kopfhörer, Software und alle Geräte, welche DQ speziell im Auftrag des Kunden bestellt hat, die speziell für den Kunden hergestellt oder konfiguriert sind oder, für welche DQ (oder von DQ einbezogene Dritte und Hersteller) Dienstleistungen erbracht hat (z.B. Installationen).
DQ muss weder die Akzeptanz noch die Ablehnung eines Umtauschs begründen. Ein Umtausch erfolgt auf Kulanz von DQ. Der Kunde hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe oder Umtausch. Wird ein Umtausch akzeptiert, so hat der Kunde die Kosten des Umtauschs wie Liefer- und Installationskosten zu tragen. Ist der Verkaufspreis bis zur Rückgabe gesunken, erfolgt die Anrechnung im Umtauschfall auf Basis des von DQ neu angebotenen Preises. Hat sich der Preis seit dem Kauf erhöht, wird der damals gültige Kaufpreis angerechnet.
10. Keine Rückgabe.
Eine Rückgabe und ein Umtausch ist insbesondere in folgenden Fällen ausgeschlossen:
- Mitgeliefertes Zubehör fehlt (z.B. Handbücher, Kabel, CDs etc.);
- Geöffnetes Verbrauchsmaterial (z.B. Toner, Druckerpatronen, etc.);
- Geöffnete Hygieneartikel (z.B. Kopfhörer);
- Geöffnete Produkte, die versiegelt oder verschweisst waren (Software, Speicherkarten, Gutscheinkarten von iTunes oder DQ, etc.). Ein entferntes oder gebrochenes Siegel gilt in jedem Fall als geöffnet;
- Per Link, E-Mail oder sonst elektronisch zur Verfügung gestellte Software-Lizenzen (Electronic Software Distribution);
- Rückgabefrist ist abgelaufen.
Vgl. im Übrigen auch die Bestimmungen von Ziffer 9 zum Umtausch vorstehend.
11. Rücksendungen.
Die von DQ vorgängig ausdrücklich autorisierte Rücksendung der Ware per Post ist nur unter Beilage des Lieferscheins, Kaufbelegs, Garantiescheins oder der Rechnung zulässig und hat ausschliesslich an die Data Quest AG, Moosmattstrasse 36, 8953 Dietikon, auf Kosten und auf Risiko des Kunden, zu erfolgen. Die persönliche Abgabe in einer unserer Verkaufsstellen ist ebenfalls möglich, hat jedoch unter Vorlage der vorstehenden Belege und Unterlagen zu erfolgen.
In folgenden Fällen werden die Rücksendekosten von DQ übernommen (abschliessend):
- Erhalt eines anderen oder nicht bestellten Artikels (Falschlieferung durch DQ);
- Erhalt eines bereits bei der Auslieferung defekten Artikels;
- Erhalt eines unvollständigen Artikels; und
- Falsche Artikelangaben im Onlineshop (Fehlbeschreibung).
12. Falsche Ware.
Viele Produkte unterscheiden sich nur geringfügig voneinander, weshalb es trotz sorgfältigem Arbeiten in seltenen Fällen zur Auslieferung falscher Ware kommen kann. Überprüfen Sie genau, ob die Ware wirklich falsch geliefert wurde. Ist dies der Fall, kontaktieren Sie uns bitte umgehend (in einer Verkaufsstelle oder bei Data Quest AG, Moosmattstrasse 36, 8953 Dietikon) und unterlassen Sie die Nutzung des Produkts.
Ein Umtausch infolge Falschlieferung, welche die DQ verschuldet hat, erfolgt in der Regel innert 30 Kalendertagen nach Erhalt der Ware und positiver Prüfung der Retoure durch DQ (vgl. dazu die Voraussetzungen in den Ziffer 9 und 10, welche ebenfalls erfüllt sein müssen). Die Transportkosten gehen diesfalls zu Lasten der DQ.
13. Datenschutz.
Hinsichtlich des Datenschutzes ist unsere Datenschutzerklärung (DSE) auf der Webseite massgebend. Insbesondere bei der Erstellung eines Kaufvertrags in der Verkaufsstelle oder bei der Registrierung als Gast, bei der Erstellung eines individuellen Kundenkontos und/oder bei der Nutzung der Webseite www.dq-solutions.ch ohne Registrierung wird die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und von Ihnen akzeptiert. Durch die Registrierung auf der Webseite kann ein Kundenprofil erstellt werden. Dabei können Einkaufsdaten verwendet werden. Der Kunde kann von DQ Auskunft über und gegebenenfalls die Berichtigung oder Löschung der eigenen personenbezogenen Daten verlangen. Im Übrigen gelten die einschlägigen Datenschutzbestimmungen, insbesondere das jeweils aktuelle schweizerische Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1), die zugehörige Verordnung (VDSG, SR 235.11) und die EU-DSGVO, soweit diese Anwendung findet. Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung (DSE) unter: «Datenschutz».
14. Garantie.
14.1 Garantieumfang.
DQ räumt dem Kunden eine Garantie auf die gekauften Neu- und Occasionswaren ein. Der Kunde hat im Garantiefall (d.h. bei Mängeln, die nach der Übergabe des Produkts oder der Ware an den Kunden auftreten oder bereits vorhanden sind, längstens jedoch bis zum Ablauf der von DQ eingeräumten Garantiefrist) Anspruch auf Reparatur, Ersatzleistung oder Wandlung, je nach den jeweiligen Herstellerbestimmungen. Die Wahl über die Art der Mängelbehebung liegt bei DQ oder dem jeweiligen Hersteller. Entscheidet sich DQ für die Wandlung des Vertrages, wird die Rückvergütung an den Kunden dem Zeitwert des defekten Geräts angepasst. Die allfällige Beauftragung von Dritten für Reparaturen erfolgt ausschliesslich durch DQ. Der Anspruch auf Kostenrückerstattungen aus Fremdreparaturen ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Die Garantie verwirkt (d.h. geht vollständig unter) insbesondere in folgenden Fällen:
- Für allgemeine Verschleiss- und Verbrauchsteile;
- Normale Leistungsabnahme von Akkus und Leuchtmitteln;
- Einbrennschäden bei Displays;
- Schäden durch Fremdkörper, Fehlmanipulationen oder mechanische Beschädigungen, Sturz, Schlag und Feuchtigkeitsschäden;
- Übermässige Beanspruchung oder gewerbliche Nutzung, Defekte infolge von Eingriffen oder Modifikationen;
- Ausgelaufene Batterien, Datenverlust, Datenbeschädigung, Softwarefehler, Computerviren etc.;
- Die Verwendung von nicht Original-Ersatzteilen;
- Unberechtigte Eingriffe, Änderungen, Bearbeitungen, Einwirkungen und Manipulationen am Gerät (z.B. Öffnung, Reparaturversuche etc.) sowie Bedienungsfehler;
- Elementarereignisse, Frost, Wasser, Blitzschlag usw.;
- Nichtbeachtung von Wartungs- und Gebrauchsanleitungen;
- Alle weiteren Garantieausschlüsse wie in den Handbüchern, Garantiebestimmungen, den Spezifikationen, AGB oder sonstigen Dokumenten des jeweiligen Herstellers enthalten.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen vollumfänglich ausgeschlossen.
14.2 Garantiefrist für Neuwaren.
Die Garantiefrist beträgt für Neugeräte 24 Monate und beginnt zum Zeitpunkt der Auslieferung bzw. Abholung pro Produkt zu laufen. Erfolgt eine Reparatur oder Ersatzlieferung, verlängert sich die Garantiefrist nicht. Die Rechnung oder der Kassenbon gilt als Garantieschein, dieser ist sorgfältig aufzubewahren. Die Garantiefrist gilt insbesondere nicht für Zubehör, Verbrauchs und Verschleissmaterial, Hygieneartikel (z.B. Kopfhörer) etc.
14.3 Garantiefrist für Occasionsware und Demogeräte.
Die Garantiefrist ist auf der Rechnung oder dem Kassenbon pro Artikel ersichtlich. Diese beträgt für Occasions und Demogeräte 6 bis 12 Monate und beginnt im Zeitpunkt der Auslieferung bzw. Abholung je Produkt zu laufen. Erfolgt eine Reparatur oder Ersatzlieferung, verlängert sich die Garantiefrist nicht. Die Rechnung oder der Kassenbon gilt als Garantieschein, dieser ist sorgfältig aufzubewahren. Die Garantiefrist gilt insbesondere nicht für Zubehör, Verbrauchs und Verschleissmaterial, Hygieneartikel (z.B. Kopfhörer) etc.
14.4 Vorgehen bei Mängeln.
Liegt ein Mangel vor, welcher nicht unter die Garantieausschlussgründe dieser AGB oder jener des Herstellers fällt, wendet sich der Kunde an die unter www.dq-solutions.ch aufgeführte Verkaufsstelle oder nimmt mit dem Kundendienst von DQ Kontakt auf. Der Kunde hat das mangelhafte Produkt auf eigene Kosten und Gefahr an die auf www.dq-solutions.ch aufgeführte Verkaufsstelle oder am durch den Kundendienst bezeichneten Ort abzugeben bzw. zu versenden. Die Produkte sind mit sämtlichem Zubehör in der Originalverpackung mit Beilage des Verkaufsbelegs/Lieferscheins abzugeben bzw. zu verschicken (vgl. auch die Anforderungen in den Ziffern 9 und 10 vorstehend). Stellt DQ fest, dass ein eingesendetes Produkt nicht unter die Garantie fällt (Ausschlussgründe insbesondere gemäss Ziffer 14.1 vorstehend oder ausserhalb der Garantiefrist), wird in der Regel ein Kostenvoranschlag über die zu erwartenden Reparaturkosten erstellt. Dieser kann dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Entscheidet sich der Kunde für eine Reparatur, werden ihm die für den Kostenvoranschlag bezahlten Kosten an die Reparaturkosten angerechnet. Antwortet der Kunde nicht innerhalb von 20 Kalendertagen nach der ersten Kontaktnahme durch DQ (z.B. E-Mail, SMS, Telefon, Post) auf den Kostenvoranschlag oder ist er nicht erreichbar, muss DQ das Produkt nicht weiter an Lager halten und darf es kostenpflichtig entsorgen, ohne dass DQ schadenersatzpflichtig wird. Retournierte Produkte, welche insbesondere keinen Mangel aufweisen, an eine falsche Adresse geschickt werden, deren Rücksendung nicht von DQ ausdrücklich angeordnet oder genehmigt wurde und/oder deren Verpackung mangelhaft war oder das Zubehör fehlt (vgl. insbesondere die Voraussetzungen gemäss den Ziffern 9 und 10 vorstehend), können an den Kunden auf dessen Kosten und Gefahr retourniert werden. In all diesen Fällen steht es DQ zu, eine Umtriebsentschädigung in der Höhe von pauschal CHF 200.- geltend zu machen.
14.5 Garantieverlängerungen.
Für Garantieverlängerungen – soweit von DQ, bzw. dem jeweiligen Hersteller angeboten – kommen zusätzliche Bestimmungen zur Anwendung, welche Ihnen DQ auf Anfrage gerne bekannt geben wird.
14.6 Miet- und Leihgeräte.
Während der Dauer einer allfälligen Mängelbehebung besteht kein Anspruch auf ein kostenloses Ersatz- oder Leihgerät. Wir stellen Ihnen jedoch gerne ein Mietgerät gegen eine Unkostenpauschale zur Verfügung. Für Mietgeräte, die nicht im originalen Auslieferungszustand zurückgegeben werden, verrechnen wir die effektiven Kosten und Aufwendungen zur Wiederherstellung. Dies betrifft insbesondere fehlende oder defekte Verpackung und Zubehör wie zum Beispiel Handbücher, Kabel und CDs, sowie zerkratzte, verschmutzte Gehäuse.
15. Rückkauf.
Nach beidseitigem Einverständnis kann ein Rückkauf von Geräten durch DQ erfolgen. Hierfür stellt DQ ein eigenständiges Bestätigungs-Formular zur Verfügung, welches vom Kunden ausgefüllt und unterzeichnet werden muss. Vorgängig teilt DQ dem Kunden aufgrund einer fachmännischen Schätzung eines anderen Händlers mit, zu welchem Kaufpreis ein Rückkauf von DQ erfolgen kann. Dieser Kaufpreis wird dem Kunden beim Bezug eines neuen Gerätes angerechnet. DQ bleibt an den genannten Kaufpreis nur während der Dauer des Gesprächs mit dem Kunden gebunden. Die weiteren Einzelheiten regeln die Parteien separat schriftlich.
16. Haftung.
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt, gegen DQ und gegen die Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen von DQ sind gänzlich ausgeschlossen. Die Haftung für alle direkten und indirekte Schäden und Folgeschäden sind im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.
17. Schlussbestimmungen.
Die vorliegenden AGB können jederzeit ohne Mitteilung an den Kunden geändert werden. Die jeweils aktuelle Version der AGB ist auf der Webseite der DQ einsehbar.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Eine Übertragung oder Abtretung dieses Vertrags oder von Forderungen und Rechten daraus durch den Kunden ist ohne die vorgängige schriftliche Zustimmung der DQ unzulässig. DQ ist ohne weiteres zur Übertragung dieses Vertrags oder zur Abtretung von Forderungen und Rechten aus dem Vertragsverhältnis an Dritte berechtigt (vgl. insbesondere auch Ziffer 6, Kauf auf Rechnung).
18. Anwendbares Recht & Gerichtsstand.
Wir sind jederzeit bestrebt, allfällige Differenzen mit Ihnen gütlich und einverständlich zu lösen. Für allfällige Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Für Klagen des Kunden ist das Gericht am Wohnsitz oder Sitz einer der Parteien, für Klagen der DQ das Gericht am Wohnsitz der beklagten Partei zuständig (Art. 32 Abs. 1 ZPO).
Stand: März 2024
AGB Business.
Geschäftskunden (Einzelfirma und juristische Personen)
1. Anwendungsbereich.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Business und Education („AGB B2B&E“) regeln ergänzend zur jeweiligen Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung, Offerte und/oder Rechnung der Data Quest AG («DQ») die Rahmenbedingungen für den Bezug von Produkten des Kunden von der DQ. Die vorgenannten Dokumente bilden integrierende Bestandteile zur Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und DQ. Soweit im Angebot nichts anderes festgelegt ist, erfolgen alle Angebote der DQ freibleibend.
«Produkte» nach diesen AGB B2B&E sind
a) Hardware-Produkte Dritter, welche die DQ dem Kunden verkauft sowie
b) Standard-Software Lizenzen Dritter, welche die DQ dem Kunden vermittelt.
Darüber hinaus bietet DQ dem Kunden Informatik-Dienstleistungen an, wie z.B. Installationen, Implementationen, Beratungs- und Support-Dienstleistungen sowie Schulungen.
Die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen), AEB (Allgemeine Einkaufsbedingungen) und andere Dokumente (Richtlinien, Weisungen, Bestimmungen, Policies, Bestellungen etc.) des Kunden sind nicht anwendbar.
2. Umfang und Inhalt der Lieferungen.
Der konkrete Umfang und Inhalt der Lieferverpflichtung von DQ ist in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen, der Offerte, Auftragsbestätigung oder Rechnung der DQ abschliessend enthalten. Im Falle von Wiedersprüchen zum gleichen Regelungsgegenstand zwischen diesen AGB B2B&E und weiteren Dokumenten der DQ gehen die Bestimmungen dieser AGB B2B&E vor.
Angaben, Daten und Informationen in Spezifikationen, technischen Unterlagen, Produkte- oder Service-Beschreibungen, Funktionsbeschreibungen etc. der jeweiligen Hersteller von Hard- und/oder Software sind informativer Natur und gegenüber der DQ nicht verbindlich. Garantien oder Zusicherungen liegen nur und insofern vor, als DQ diese ausdrücklich als solche deklariert und schriftlich fixiert hat. Davon ausgenommen sind Informatik-Dienstleistungen, welche die DQ in aller Regel mit eigenem Personal erbringt.
Mit der Bestellung, bzw. ganzen oder teilweisen Nutzung der Lieferungen (was früher eintritt) akzeptiert der Kunde die Bestimmungen dieser AGB B2B&E und aller anderen Vertragsbestandteile uneingeschränkt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Lieferungen gemäss den Ziffern 3 und 4 nachfolgend jeweils Produkte Dritter betreffen und keine Eigenleistungen der DQ darstellen.
3. Verkauf von Hardware.
DQ verpflichtet sich, das Eigentum an der verkauften Hardware dem Kunden gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung zu übertragen. Vorbehalten bleiben Vereinbarungen zwischen den Parteien zu Miete und Leasing.
Der Kunde erhält die vom jeweiligen Hersteller mitgelieferten Dokumentationen und Unterlagen (allenfalls über einen Link, der von DQ bekannt gegeben wird) zur vertragsgemässen Nutzung übertragen. Der Kunde akzeptiert, dass er an der vorinstallierten Software (Betriebssystem, Firmware, Applikationen etc.) kein Eigentum erhält, sondern ein Nutzungsrecht nach den Bestimmungen des jeweiligen Herstellers. Eine Installation oder Inbetriebnahme der Hardware erfolgt durch den Kunden selbst (oder von ihm beauftragte Dritte).
Der Kaufvertrag für Geschäfte gemäss dieser Ziffer 3 wird zwischen DQ und dem Kunden abgeschlossen.
Subsidiär kommen die einschlägigen Hersteller-Bestimmungen zur Anwendung für Fragen, welche in diesen AGB, in der Offerte der DQ oder in einem anderen Dokument der DQ nicht adressiert sind und diesfalls gleichermassen und ausschliesslich für das Kaufvertrags-Verhältnis zwischen dem Kunden und der DQ gelten.
4. Vermittlung von Standard-Software Lizenzen.
DQ tritt als Wiederverkäuferin von Standard-Software Lizenzen verschiedener Hersteller auf. Sie vermittelt den Vertragsabschluss, welcher diesfalls direkt zwischen dem Kunden und dem relevanten Software-Hersteller zustande kommt. Der Kunde anerkennt, dass die jeweiligen Software-Hersteller keine Subunternehmer der DQ darstellen.
An der Standard-Software vermittelt DQ nur das Nutzungsrecht gemäss den Vorgaben und Bestimmungen der jeweiligen Hersteller, welche direkt oder indirekt in der betreffenden Leistungsbeschreibung, der Offerte oder der Auftragsbestätigung enthalten sind. Falls die Hinweise auf die jeweiligen Hersteller-Bestimmungen fehlen sollten, hat sich der Kunde aktiv bei DQ zu erkundigen oder durch Beauftragung der DQ.
Die einschlägigen Hersteller-, Lizenz- und Datenschutz-Bestimmungen sind vom Kunden zu lesen und während der gesamten Dauer der Nutzung einzuhalten. Diese Bestimmungen enthalten unter anderem wichtige Informationen beispielsweise über die Haftung des Herstellers, Nutzungsbeschränkungen, Gewährleistungsdauer und -umfang sowie datenschutzrechtliche Bestimmungen. Eine Übertragung von Eigentum findet bei der Lizenzierung von Standard-Software nicht statt. Der Kunde stellt auf eigene Kosten sicher, dass er jederzeit korrekt lizenziert ist.
Eine Installation oder Inbetriebnahme der Software erfolgt durch den Kunden selbst (oder von ihm beauftragte Dritte).
5. Wartung und Pflege.
Bestand, Umfang und Inhalt der Wartung von Hardware sowie der Pflege von Standard-Software richten sich ausschliesslich nach den jeweiligen Hersteller-Bestimmungen. Es liegt im Ermessen eines jeden Herstellers, insbesondere den Lebenszyklus seiner Produkte festzulegen, über das Vorhalten von Ersatzteilen zu entscheiden und Weiterentwicklungen der Standard-Software z.B. in Form von Patches, Updates, Upgrades, Releases oder Versionen bereitzustellen. Der Kunde akzeptiert, dass DQ keine eigenständigen Wartungs-, Pflege- und Support-Leistungen erbringt.
6. Pflichten des Kunden.
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, (i) die jeweiligen Hersteller-Bestimmungen zu kennen und vorbehaltlos einzuhalten, (ii) sich an alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und regulatorischen Vorgaben zu halten, (iii) die Produkte zweck- und vertragsgemäss zu nutzen, (iv) alle Handlungen zu unterlassen, die den Bestand oder Inhalt der Rechte von DQ oder Dritten gefährden oder verletzen könnte, (v) die Lieferungen der DQ, bzw. der Hersteller, anzunehmen, unverzüglich auf Quantität und Qualität zu prüfen und allfällige Mängel frist- und ordnungsgemäss (entsprechend der Vorgaben der relevanten Hersteller-Bestimmungen) anzuzeigen, (vi) die entsprechenden Import- und Export-Bestimmungen des jeweiligen Herstellers zu beachten, (vii) für die regelmässige Datensicherung zu sorgen, (viii) seine Daten, Informationen und Inhalte zu prüfen und zu schützen, (ix) alle Mitwirkungs-, Vorbereitungs- und Unterstützungshandlungen unentgeltlich und ohne Verzug vorzunehmen, die für eine reibungslose und vertragsgemässe Lieferung für DQ notwendig sind, (x) alle Zahlungen fristgemäss und vollständig vorzunehmen (unabhängig von einer möglichen Leistungsstörung oder einer Meinungsverschiedenheit).
7. Erfüllungsort.
Der Erfüllungsort befindet sich mangels anderer Abrede am Sitz des jeweiligen Herstellers.
8. Liefertermine.
Alle Liefertermine für Produkte sind Richttermine und nicht verbindlich. Teillieferungen sind vom Kunden zu akzeptieren. Die Erfüllungstermine für Dienstleistungen halten die Parteien einvernehmlich fest.
9. Nicht eingehaltene Termine des Kunden.
Wird ein vereinbarter Termin für Dienstleistungen der DQ (z.B. Installationen, Implementationen, Schulungen etc.) vom Kunden nicht wahrgenommen, kurzfristig abgesagt oder verschoben (kurzfristig sind Mitteilungen, welche nicht mindestens 48 h vor dem Einsatz DQ erreichen), ist DQ berechtigt, sämtliche Kosten dieses Einsatzes (insbesondere die dafür reservierte Zeit, plus Wegzeiten und Spesen) zu 50% in Rechnung zu stellen. Die Gründe für das Verpassen, die Absage oder Verschiebung eines Termins sind unbeachtlich. Höhere Gewalt beim Kunden bleibt vorbehalten und ist von diesem zu beweisen.
10. Höhere Gewalt.
Wird der DQ die vereinbarte Lieferung dauerhaft oder vorübergehend aufgrund eines Ereignisses, das sich der Kontrolle der DQ entzieht, unmöglich oder unzumutbar erschwert («höhere Gewalt»), so ist DQ von der Lieferpflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Ereignisse wie Krieg, Bürgerkrieg, Naturkatastrophen, Terroranschlägen, Unruhen, Revolutionen, Epidemien, Pandemien, Lockdowns, Liefer- und Markt-Engpässe, Rohstoff- oder Komponentenknappheiten, Ausfall von Versorgungssystemen (wie z.B. Energieversorgung, Verkehrsverbindungen, Internet oder Telefonie) oder behördliche Anordnungen, auch dann, wenn sie die jeweiligen Hersteller (oder deren Zulieferer) im In- und Ausland betreffen.
11. Gewährleistung.
Der Kunde ist sich bewusst und akzeptiert, dass sich sämtliche Gewährleistungsrechte bezüglich der Produkte ausschliesslich nach den jeweils anwendbaren Hersteller-Bestimmungen richten. DQ kann – soweit dies ausdrücklich vereinbart ist – den Kunden bei der Abwicklung seiner Ansprüche dem jeweiligen Hersteller gegenüber gegen separate Vergütung unterstützen. Jegliche Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen DQ sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
12. Haftung.
Eine Partei haftet für die von ihr oder von einem von ihr einbezogenen Dritten verursachten Schäden aus dem Vertragsverhältnis, wenn sie nicht beweist, dass weder sie noch der einbezogene Dritte ein Verschulden trifft. Die Haftung ist summenmässig unbeschränkt für Personenschäden, sowie Schäden, welche absichtlich oder grobfährlässig von einer Partei (oder ihre Dritten) verursacht sind.
Für leichte Fahrlässigkeit der DQ gilt: Die Haftung der DQ für alle direkten und indirekten Schäden aus oder im Zusammenhang mit dem Produktegeschäft, bzw. dem Kauf- oder Vermittlungsvertrag ist vollständig ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss umfasst insbesondere alle Schäden, Kosten, Auslagen, Spesen, Gebühren und Aufwendungen wie beispielsweise entgangene Nutzung, entgangener Gewinn und Umsatz, nicht realisierte Einsparungen, Zusatzkosten und Zusatzaufwendungen, Einschränkungen oder Unterbruch von Leistungen oder Einschränkungen in der Nutzung von Leistungen oder von Lieferobjekten, Beschädigung, Einschränkung und Störung von Applikationen, Systemen und Infrastrukturen des Kunden (oder Dritten), Datenverlust und -beschädigung, Betriebsunterbrechungen und alle sonstigen unmittelbaren Schäden.
13. Vergütung und Rechnungsstellung.
Die Vergütung versteht sich in Schweizer Franken, ohne MwSt.
Art und Höhe der Vergütung sowie das Zahlungsziel ergeben sich aus der Offerte, Auftragsbestätigung, bzw. Rechnung der DQ.
Abzüge oder Rückbehalte an Rechnungsbeträgen oder eine Verrechnung mit eigenen Forderungen des Kunden sind nicht zulässig.
Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er unabhängig von einer allfälligen Mahnung ab dem ersten Tag des Verzugs einen Verzugszins von 8% p.a. zu entrichten.
Die Preise für das Produktegeschäft legen die jeweiligen Hersteller fest. DQ kann deshalb keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Preise unverändert bleiben (auch nicht für bereits bestätigte Preise). Änderungen können sich insbesondere ergeben infolge von Wechselkursschwankungen, staatlichen oder behördlichen Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen, Rohstoffknappheiten, Lieferengpässen (auch von Dritten und Subunternehmern der Hersteller) etc. DQ ist insbesondere in solchen Fällen jederzeit berechtigt, Preise und Konditionen den veränderten Bedingungen anzupassen.
14. Eigentumsvorbehalt bei Hardware.
DQ bleibt Eigentümerin der gelieferten Hardware (inkl. des Zubehörs), bis die vereinbarten Zahlungen der DQ vollständig gutgeschrieben sind. Der Kunde ermächtigt hiermit DQ ausdrücklich und unwiderruflich, die Eintragung des Eigentumsvorbehalts in den amtlichen Registern gemäss den betreffenden Gesetzen vornehmen zu lassen. Der Kunde wird die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts instand halten und zu Gunsten von DQ gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Der Kunde trifft überdies alle Massnahmen, um den Eigentumsanspruch der DQ nicht zu schmälern oder aufzuheben.
15. Geheimhaltung und Datenschutz.
Die Vertragspartner verpflichten sich zur Geheimhaltung von Tatsachen, Informationen und Daten, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, unabhängig von der Form der Übermittlung oder der Zugänglichmachung. Informationen, Daten und Inhalte, welche in den Leistungsbeschreibungen, Offerten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen oder anderen Dokumenten oder Unterlagen der DQ enthalten sind oder über sie zugänglich gemacht werden (insbesondere auch die Informationen, Daten und Inhalte der jeweiligen Hersteller) stellen in jedem Fall und unabhängig von ihrer Form geheim zu haltende Informationen dar.
Beide Parteien gewährleisten, die einschlägigen Datenschutzbestimmungen, insbesondere das jeweils aktuelle schweizerische DSG (SR 235.1), die Verordnungen zum DSG (VDSG, SR 235.11) und die EU-DSGVO einzuhalten, soweit sie dem Anwendungsbereich der EU-DSGVO unterliegen. Der Kunde orientiert DQ rechtzeitig über weitergehende oder andere spezifische Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit, welche von DQ einzuhalten sind.
Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung (DSE) unter: https://www.dq-solutions.ch/de/wissenswert/datenschutz
16. Übergang von Nutzen und Gefahr.
Nutzen und Gefahr an den Produkten gehen – vorbehältlich einer ausdrücklich anderen Abrede - mit der (Teil-)Ablieferung auf den Kunden über.
17. Abnahme.
Allfällige Bestimmungen über die Abnahme, bzw. Genehmigung der Produkte durch den Kunden richten sich ausschliesslich nach den Bestimmungen des relevanten Herstellers.
18. Annahmeverzug.
Nimmt der Kunde die gehörig angebotene Lieferung nicht an, so kann DQ nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist entweder:
- weiterhin am Vertrag festhalten und die dafür vereinbarte Vergütung einfordern, jedoch auf die weitere Erbringung von Lieferungen definitiv verzichten oder
- vom betreffenden Vertrag zurücktreten, sämtliche gelieferten Produkte herausverlangen und Schadenersatz verlangen.
Zudem kann DQ in beiden Fällen zusätzlich einen pauschalisierten Schadenersatz verlangen. Dieser beträgt 50% des Vertragswertes des betreffenden Vertrags. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt bei entsprechendem Nachweis vorbehalten.
19. Gemeinsame Bestimmungen.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB B2B&E bedürfen der Schriftform. Auf dieses Schrifterfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Davon ausgenommen sind Dokumente und Unterlagen, welche von DQ (oder den relevanten Herstellern) jederzeit einseitig angepasst werden können, wie z.B. Leistungsbeschreibungen, Spezifikationen, Funktionsbeschreibungen etc.
Sollten sich einzelne Regelungen dieser AGB B2B&E oder ihrer Anhänge als rechtsunwirksam oder nicht durchführbar erweisen, so tritt an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelungen eine wirksame oder durchführbare, die dem bei Vereinbarung der jeweiligen Regelung vorhandenen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Regelungen bleibt unberührt.
Rechte und Pflichten aus diesen AGB B2B&E oder ihren Anhängen dürfen weder teilweise noch gesamthaft vom Kunden übertragen oder abgetreten werden, ohne dass zuvor DQ schriftlich ihre Zustimmung dazu abgegeben hat.
Diese AGB B2B&E sowie die in Ziffer 1 bezeichneten oder referenzierten Vertragsbestandteile stellen alle bestehenden Vereinbarungen dar. Nebenabreden existieren keine.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand.
Das Vertragsverhältnis untersteht ausschliesslich dem schweizerischen Recht. Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechtes (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf) sowie das Kollisionsrecht (IPRG) sind nicht anwendbar.
Für alle Fragen und Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB B2B&E sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der DQ ausschliesslich zuständig.
Stand: 2023
AGB Education.
Öffentliche Schulen, Institute, Fachhochschulen und Universitäten
1. Anwendungsbereich.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Business und Education („AGB B2B&E“) regeln ergänzend zur jeweiligen Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung, Offerte und/oder Rechnung der Data Quest AG («DQ») die Rahmenbedingungen für den Bezug von Produkten des Kunden von der DQ. Die vorgenannten Dokumente bilden integrierende Bestandteile zur Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und DQ. Soweit im Angebot nichts anderes festgelegt ist, erfolgen alle Angebote der DQ freibleibend.
«Produkte» nach diesen AGB B2B&E sind
a) Hardware-Produkte Dritter, welche die DQ dem Kunden verkauft sowie
b) Standard-Software Lizenzen Dritter, welche die DQ dem Kunden vermittelt.
Darüber hinaus bietet DQ dem Kunden Informatik-Dienstleistungen an, wie z.B. Installationen, Implementationen, Beratungs- und Support-Dienstleistungen sowie Schulungen.
Die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen), AEB (Allgemeine Einkaufsbedingungen) und andere Dokumente (Richtlinien, Weisungen, Bestimmungen, Policies, Bestellungen etc.) des Kunden sind nicht anwendbar.
2. Umfang und Inhalt der Lieferungen.
Der konkrete Umfang und Inhalt der Lieferverpflichtung von DQ ist in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen, der Offerte, Auftragsbestätigung oder Rechnung der DQ abschliessend enthalten. Im Falle von Wiedersprüchen zum gleichen Regelungsgegenstand zwischen diesen AGB B2B&E und weiteren Dokumenten der DQ gehen die Bestimmungen dieser AGB B2B&E vor.
Angaben, Daten und Informationen in Spezifikationen, technischen Unterlagen, Produkte- oder Service-Beschreibungen, Funktionsbeschreibungen etc. der jeweiligen Hersteller von Hard- und/oder Software sind informativer Natur und gegenüber der DQ nicht verbindlich. Garantien oder Zusicherungen liegen nur und insofern vor, als DQ diese ausdrücklich als solche deklariert und schriftlich fixiert hat. Davon ausgenommen sind Informatik-Dienstleistungen, welche die DQ in aller Regel mit eigenem Personal erbringt.
Mit der Bestellung, bzw. ganzen oder teilweisen Nutzung der Lieferungen (was früher eintritt) akzeptiert der Kunde die Bestimmungen dieser AGB B2B&E und aller anderen Vertragsbestandteile uneingeschränkt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Lieferungen gemäss den Ziffern 3 und 4 nachfolgend jeweils Produkte Dritter betreffen und keine Eigenleistungen der DQ darstellen.
3. Verkauf von Hardware.
DQ verpflichtet sich, das Eigentum an der verkauften Hardware dem Kunden gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung zu übertragen. Vorbehalten bleiben Vereinbarungen zwischen den Parteien zu Miete und Leasing.
Der Kunde erhält die vom jeweiligen Hersteller mitgelieferten Dokumentationen und Unterlagen (allenfalls über einen Link, der von DQ bekannt gegeben wird) zur vertragsgemässen Nutzung übertragen. Der Kunde akzeptiert, dass er an der vorinstallierten Software (Betriebssystem, Firmware, Applikationen etc.) kein Eigentum erhält, sondern ein Nutzungsrecht nach den Bestimmungen des jeweiligen Herstellers. Eine Installation oder Inbetriebnahme der Hardware erfolgt durch den Kunden selbst (oder von ihm beauftragte Dritte).
Der Kaufvertrag für Geschäfte gemäss dieser Ziffer 3 wird zwischen DQ und dem Kunden abgeschlossen.
Subsidiär kommen die einschlägigen Hersteller-Bestimmungen zur Anwendung für Fragen, welche in diesen AGB, in der Offerte der DQ oder in einem anderen Dokument der DQ nicht adressiert sind und diesfalls gleichermassen und ausschliesslich für das Kaufvertrags-Verhältnis zwischen dem Kunden und der DQ gelten.
4. Vermittlung von Standard-Software Lizenzen.
DQ tritt als Wiederverkäuferin von Standard-Software Lizenzen verschiedener Hersteller auf. Sie vermittelt den Vertragsabschluss, welcher diesfalls direkt zwischen dem Kunden und dem relevanten Software-Hersteller zustande kommt. Der Kunde anerkennt, dass die jeweiligen Software-Hersteller keine Subunternehmer der DQ darstellen.
An der Standard-Software vermittelt DQ nur das Nutzungsrecht gemäss den Vorgaben und Bestimmungen der jeweiligen Hersteller, welche direkt oder indirekt in der betreffenden Leistungsbeschreibung, der Offerte oder der Auftragsbestätigung enthalten sind. Falls die Hinweise auf die jeweiligen Hersteller-Bestimmungen fehlen sollten, hat sich der Kunde aktiv bei DQ zu erkundigen oder durch Beauftragung der DQ.
Die einschlägigen Hersteller-, Lizenz- und Datenschutz-Bestimmungen sind vom Kunden zu lesen und während der gesamten Dauer der Nutzung einzuhalten. Diese Bestimmungen enthalten unter anderem wichtige Informationen beispielsweise über die Haftung des Herstellers, Nutzungsbeschränkungen, Gewährleistungsdauer und -umfang sowie datenschutzrechtliche Bestimmungen. Eine Übertragung von Eigentum findet bei der Lizenzierung von Standard-Software nicht statt. Der Kunde stellt auf eigene Kosten sicher, dass er jederzeit korrekt lizenziert ist.
Eine Installation oder Inbetriebnahme der Software erfolgt durch den Kunden selbst (oder von ihm beauftragte Dritte).
5. Wartung und Pflege.
Bestand, Umfang und Inhalt der Wartung von Hardware sowie der Pflege von Standard-Software richten sich ausschliesslich nach den jeweiligen Hersteller-Bestimmungen. Es liegt im Ermessen eines jeden Herstellers, insbesondere den Lebenszyklus seiner Produkte festzulegen, über das Vorhalten von Ersatzteilen zu entscheiden und Weiterentwicklungen der Standard-Software z.B. in Form von Patches, Updates, Upgrades, Releases oder Versionen bereitzustellen. Der Kunde akzeptiert, dass DQ keine eigenständigen Wartungs-, Pflege- und Support-Leistungen erbringt.
6. Pflichten des Kunden.
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, (i) die jeweiligen Hersteller-Bestimmungen zu kennen und vorbehaltlos einzuhalten, (ii) sich an alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und regulatorischen Vorgaben zu halten, (iii) die Produkte zweck- und vertragsgemäss zu nutzen, (iv) alle Handlungen zu unterlassen, die den Bestand oder Inhalt der Rechte von DQ oder Dritten gefährden oder verletzen könnte, (v) die Lieferungen der DQ, bzw. der Hersteller, anzunehmen, unverzüglich auf Quantität und Qualität zu prüfen und allfällige Mängel frist- und ordnungsgemäss (entsprechend der Vorgaben der relevanten Hersteller-Bestimmungen) anzuzeigen, (vi) die entsprechenden Import- und Export-Bestimmungen des jeweiligen Herstellers zu beachten, (vii) für die regelmässige Datensicherung zu sorgen, (viii) seine Daten, Informationen und Inhalte zu prüfen und zu schützen, (ix) alle Mitwirkungs-, Vorbereitungs- und Unterstützungshandlungen unentgeltlich und ohne Verzug vorzunehmen, die für eine reibungslose und vertragsgemässe Lieferung für DQ notwendig sind, (x) alle Zahlungen fristgemäss und vollständig vorzunehmen (unabhängig von einer möglichen Leistungsstörung oder einer Meinungsverschiedenheit).
7. Erfüllungsort.
Der Erfüllungsort befindet sich mangels anderer Abrede am Sitz des jeweiligen Herstellers.
8. Liefertermine.
Alle Liefertermine für Produkte sind Richttermine und nicht verbindlich. Teillieferungen sind vom Kunden zu akzeptieren. Die Erfüllungstermine für Dienstleistungen halten die Parteien einvernehmlich fest.
9. Nicht eingehaltene Termine des Kunden.
Wird ein vereinbarter Termin für Dienstleistungen der DQ (z.B. Installationen, Implementationen, Schulungen etc.) vom Kunden nicht wahrgenommen, kurzfristig abgesagt oder verschoben (kurzfristig sind Mitteilungen, welche nicht mindestens 48 h vor dem Einsatz DQ erreichen), ist DQ berechtigt, sämtliche Kosten dieses Einsatzes (insbesondere die dafür reservierte Zeit, plus Wegzeiten und Spesen) zu 50% in Rechnung zu stellen. Die Gründe für das Verpassen, die Absage oder Verschiebung eines Termins sind unbeachtlich. Höhere Gewalt beim Kunden bleibt vorbehalten und ist von diesem zu beweisen.
10. Höhere Gewalt.
Wird der DQ die vereinbarte Lieferung dauerhaft oder vorübergehend aufgrund eines Ereignisses, das sich der Kontrolle der DQ entzieht, unmöglich oder unzumutbar erschwert («höhere Gewalt»), so ist DQ von der Lieferpflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Ereignisse wie Krieg, Bürgerkrieg, Naturkatastrophen, Terroranschlägen, Unruhen, Revolutionen, Epidemien, Pandemien, Lockdowns, Liefer- und Markt-Engpässe, Rohstoff- oder Komponentenknappheiten, Ausfall von Versorgungssystemen (wie z.B. Energieversorgung, Verkehrsverbindungen, Internet oder Telefonie) oder behördliche Anordnungen, auch dann, wenn sie die jeweiligen Hersteller (oder deren Zulieferer) im In- und Ausland betreffen.
11. Gewährleistung.
Der Kunde ist sich bewusst und akzeptiert, dass sich sämtliche Gewährleistungsrechte bezüglich der Produkte ausschliesslich nach den jeweils anwendbaren Hersteller-Bestimmungen richten. DQ kann – soweit dies ausdrücklich vereinbart ist – den Kunden bei der Abwicklung seiner Ansprüche dem jeweiligen Hersteller gegenüber gegen separate Vergütung unterstützen. Jegliche Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen DQ sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
12. Haftung.
Eine Partei haftet für die von ihr oder von einem von ihr einbezogenen Dritten verursachten Schäden aus dem Vertragsverhältnis, wenn sie nicht beweist, dass weder sie noch der einbezogene Dritte ein Verschulden trifft. Die Haftung ist summenmässig unbeschränkt für Personenschäden, sowie Schäden, welche absichtlich oder grobfährlässig von einer Partei (oder ihre Dritten) verursacht sind.
Für leichte Fahrlässigkeit der DQ gilt: Die Haftung der DQ für alle direkten und indirekten Schäden aus oder im Zusammenhang mit dem Produktegeschäft, bzw. dem Kauf- oder Vermittlungsvertrag ist vollständig ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss umfasst insbesondere alle Schäden, Kosten, Auslagen, Spesen, Gebühren und Aufwendungen wie beispielsweise entgangene Nutzung, entgangener Gewinn und Umsatz, nicht realisierte Einsparungen, Zusatzkosten und Zusatzaufwendungen, Einschränkungen oder Unterbruch von Leistungen oder Einschränkungen in der Nutzung von Leistungen oder von Lieferobjekten, Beschädigung, Einschränkung und Störung von Applikationen, Systemen und Infrastrukturen des Kunden (oder Dritten), Datenverlust und -beschädigung, Betriebsunterbrechungen und alle sonstigen unmittelbaren Schäden.
13. Vergütung und Rechnungsstellung.
Die Vergütung versteht sich in Schweizer Franken, ohne MwSt.
Art und Höhe der Vergütung sowie das Zahlungsziel ergeben sich aus der Offerte, Auftragsbestätigung, bzw. Rechnung der DQ.
Abzüge oder Rückbehalte an Rechnungsbeträgen oder eine Verrechnung mit eigenen Forderungen des Kunden sind nicht zulässig.
Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er unabhängig von einer allfälligen Mahnung ab dem ersten Tag des Verzugs einen Verzugszins von 8% p.a. zu entrichten.
Die Preise für das Produktegeschäft legen die jeweiligen Hersteller fest. DQ kann deshalb keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Preise unverändert bleiben (auch nicht für bereits bestätigte Preise). Änderungen können sich insbesondere ergeben infolge von Wechselkursschwankungen, staatlichen oder behördlichen Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen, Rohstoffknappheiten, Lieferengpässen (auch von Dritten und Subunternehmern der Hersteller) etc. DQ ist insbesondere in solchen Fällen jederzeit berechtigt, Preise und Konditionen den veränderten Bedingungen anzupassen.
14. Eigentumsvorbehalt bei Hardware.
DQ bleibt Eigentümerin der gelieferten Hardware (inkl. des Zubehörs), bis die vereinbarten Zahlungen der DQ vollständig gutgeschrieben sind. Der Kunde ermächtigt hiermit DQ ausdrücklich und unwiderruflich, die Eintragung des Eigentumsvorbehalts in den amtlichen Registern gemäss den betreffenden Gesetzen vornehmen zu lassen. Der Kunde wird die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts instand halten und zu Gunsten von DQ gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Der Kunde trifft überdies alle Massnahmen, um den Eigentumsanspruch der DQ nicht zu schmälern oder aufzuheben.
15. Geheimhaltung und Datenschutz.
Die Vertragspartner verpflichten sich zur Geheimhaltung von Tatsachen, Informationen und Daten, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, unabhängig von der Form der Übermittlung oder der Zugänglichmachung. Informationen, Daten und Inhalte, welche in den Leistungsbeschreibungen, Offerten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen oder anderen Dokumenten oder Unterlagen der DQ enthalten sind oder über sie zugänglich gemacht werden (insbesondere auch die Informationen, Daten und Inhalte der jeweiligen Hersteller) stellen in jedem Fall und unabhängig von ihrer Form geheim zu haltende Informationen dar.
Beide Parteien gewährleisten, die einschlägigen Datenschutzbestimmungen, insbesondere das jeweils aktuelle schweizerische DSG (SR 235.1), die Verordnungen zum DSG (VDSG, SR 235.11) und die EU-DSGVO einzuhalten, soweit sie dem Anwendungsbereich der EU-DSGVO unterliegen. Der Kunde orientiert DQ rechtzeitig über weitergehende oder andere spezifische Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit, welche von DQ einzuhalten sind.
Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung (DSE) unter: https://www.dq-solutions.ch/de/wissenswert/datenschutz
16. Übergang von Nutzen und Gefahr.
Nutzen und Gefahr an den Produkten gehen – vorbehältlich einer ausdrücklich anderen Abrede - mit der (Teil-)Ablieferung auf den Kunden über.
17. Abnahme.
Allfällige Bestimmungen über die Abnahme, bzw. Genehmigung der Produkte durch den Kunden richten sich ausschliesslich nach den Bestimmungen des relevanten Herstellers.
18. Annahmeverzug.
Nimmt der Kunde die gehörig angebotene Lieferung nicht an, so kann DQ nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist entweder:
- weiterhin am Vertrag festhalten und die dafür vereinbarte Vergütung einfordern, jedoch auf die weitere Erbringung von Lieferungen definitiv verzichten oder
- vom betreffenden Vertrag zurücktreten, sämtliche gelieferten Produkte herausverlangen und Schadenersatz verlangen.
Zudem kann DQ in beiden Fällen zusätzlich einen pauschalisierten Schadenersatz verlangen. Dieser beträgt 50% des Vertragswertes des betreffenden Vertrags. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt bei entsprechendem Nachweis vorbehalten.
19. Gemeinsame Bestimmungen.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB B2B&E bedürfen der Schriftform. Auf dieses Schrifterfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Davon ausgenommen sind Dokumente und Unterlagen, welche von DQ (oder den relevanten Herstellern) jederzeit einseitig angepasst werden können, wie z.B. Leistungsbeschreibungen, Spezifikationen, Funktionsbeschreibungen etc.
Sollten sich einzelne Regelungen dieser AGB B2B&E oder ihrer Anhänge als rechtsunwirksam oder nicht durchführbar erweisen, so tritt an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelungen eine wirksame oder durchführbare, die dem bei Vereinbarung der jeweiligen Regelung vorhandenen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Regelungen bleibt unberührt.
Rechte und Pflichten aus diesen AGB B2B&E oder ihren Anhängen dürfen weder teilweise noch gesamthaft vom Kunden übertragen oder abgetreten werden, ohne dass zuvor DQ schriftlich ihre Zustimmung dazu abgegeben hat.
Diese AGB B2B&E sowie die in Ziffer 1 bezeichneten oder referenzierten Vertragsbestandteile stellen alle bestehenden Vereinbarungen dar. Nebenabreden existieren keine.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand.
Das Vertragsverhältnis untersteht ausschliesslich dem schweizerischen Recht. Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechtes (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf) sowie das Kollisionsrecht (IPRG) sind nicht anwendbar.
Für alle Fragen und Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB B2B&E sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der DQ ausschliesslich zuständig.
Stand: 2023